Die Konsistenzprüfung kommt beim Anlegen, Verschieben oder Ändern von Vorgängen zum Einsatz, um sicherzustellen, dass keine Widersprüche zu bereits vorhandenen Vorgängen bestehen.

Die Konsistenzbedingung kann in einer von drei Formen vorliegen:

  • Das Anlegen oder Ändern eines Vorgangs ist untersagt;
  • Warnungen in Form einer Meldung, dass die durchgeführten Aktionen nicht im Rahmen der

Einschränkung;

  • Bestätigung mittels einer Meldung, dass der Anwender sein Passwort erneut eingegeben hat.

Die Konsistenzbeschränkung wird mithilfe von drei Filtern angewendet:

  • Der ausgewählte Dimensionsfilter;
  • Der Vorgangsfilter zum Auslösen der Einschränkung;
  • Der Vorgangsfilter dient zur Überprüfung der Einschränkung.

Hinweis:

Es ist möglich, durch eine spezifische Entwicklung eine externe Einschränkung hinzuzufügen. Diese Möglichkeit wird von der STILOG-Entwicklungsabteilung geprüft.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an STILOG I.S.T.:

  • E-Mail: < >
  • Tel.: 01 47 29 99 69